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Heiraten in Europa - Erforderliche Unterlagen für 8 Länder

"Europäisches Elopement" - was bedeutet das?

Wir haben festgestellt, dass Paare, wenn sie sich mit dem Thema "Heiraten in Europa" befassen, in der Regel nach einem Beitrag suchen, in dem es ans Eingemachte geht - nämlich an die vielen, kleinen Details, die zu beachten sind, wenn man im Ausland in einem der verschiedenen Ländern Europas heiraten möchte.

Stattdessen findet man jedoch reihenweise Webseiten von Destinationsfotografen, die einem ihre Top 10 der schönsten oder beeindruckendsten Orte für Hochzeitsfotos präsentieren und dies dann als "Elopement-Hochzeit" bezeichnen. 

Allerdings ist eine Reise zu einem außergewöhnlichen Ort, um dort atemberaubende Hochzeitsfotos zu machen, nicht gleichzusetzen mit einer legalen Eheschließung. 

Verstehen Sie uns nicht falsch, diese Webseiten erfüllen alle einen sehr wichtigen Zweck, denn schließlich ist es der Wunsch vieler Paare, sich vor einer traumhaften Kulisse trauen zu lassen.

Die meisten dieser Internetportale gehen jedoch davon aus, dass Sie bereits verheiratet sind, bevor Sie zu einem dieser Orte "durchbrennen". Das deutet darauf hin, dass es entweder nicht so einfach oder in einigen Fällen sogar überhaupt nicht möglich ist, an diesen exotischen Orten legal zu heiraten. 

Wenn Sie also ein Paar auf der Suche nach einem großartigen europäischen Land sind, in dem Sie legal heiraten können, dann lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr darüber, was genau eine Hochzeit in Europa erfordert und wo Sie als internationales Paar tatsächlich einfach und schnell eine rechtsgültige Ehe schließen können.

In this article we will however detail the required documentation, where to apply and other conditions for eloping in Europe in these 8 countries:

  • Die Färöer Inseln
  • Dänemark
  • Spanien
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Irland
  • Italien
  • Island

Lassen Sie uns doch zunächst einmal klären, was es eigentlich bedeutet, zu "elopen" oder "durchzubrennen". 

Bei dem Wort "elopen" denkt man oft spontan an eine heimliche Hochzeit, was es vor vielen Jahren auch bedeutete, aber heutzutage ist das längst nicht mehr der Fall. 

Diese Vorstellung, heimlich miteinander durchzubrennen, um zu heiraten, ist heute eher ein altmodisches Klischee (auch wenn einige es immer noch vorziehen, auf diese Weise zu heiraten)! 

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Bildnachweis: Renate Meimere - Copenhagen, Denmark

Wir leben heute in einer wunderbar modernen Welt, in der es viele multikulturelle, multinationale und multireligiöse Paare gibt und zumeist geht es beim Eloping ganz einfach darum, dass zwei Menschen in einem Land legal heiraten, in dem sich nicht ihr Wohnsitz befindet. 

Oftmals ist das Paar ganz unter sich, aber es können auch enge Familienangehörige, Freunde und Bekannte dabei sein, was auch häufig der Fall ist. 

Lassen Sie uns einen Blick auf einige der beliebtesten Länder werfen, die häufig als Hochzeitsziele ausgewählt werden, um herauszufinden, wie einfach es ist, dort als internationales Paar legal zu heiraten.

Heiraten auf den Färöer Inseln

Die Färöer Inseln sind von einer wilden Schönheit geprägt, wie es sie nirgendwo sonst gibt. Grüne und doch zerklüftete Landschaften, dramatische Seen & Wasserfälle und eine zutiefst friedliche Atmosphäre, die man nur dann richtig genießen kann, wenn man das Glück hat, sie direkt vor Ort zu erleben.

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Bildnachweis: Anton Zeuthen - Faroe Islands

Dieser wundervolle Ort trifft mitten ins Schwarze, wenn es um die Hochzeitslocation Ihrer Träume geht: eine wunderschöne Kulisse, ein absolut einzigartiges und unvergessliches Erlebnis UND die Formalitäten und die Voraussetzungen, um dort zu heiraten , sind tatsächlich relativ unkompliziert! 

WENN Sie in der Lage sind, alle nachfolgend aufgeführten Dokumente vorzulegen....

  • Reisepässe
  • Geburtsurkunden
  • Scheidungsurkunde / Sterbeurkunde und alle dazugehörigen Beglaubigungen (falls erforderlich))
  • Ledigkeitsbescheinigungen (und alle dazugehörigen Beglaubigungen, falls erforderlich)
  • Ein Schreiben Ihres militärischen Vorgesetzten (gilt nur für Militärangehörige)
  • Eheerklärung
  • Gültiges Visum oder Aufenthaltserlaubnis (falls erforderlich))

Die Färöer Inseln gehören zwar zu Dänemark, haben aber hinsichtlich des Heiratsverfahrens und der zuständigen Behörden ihre eigene Rechtsprechung. 

Man sollte auch bedenken, dass die Färöer Inseln NICHT Teil der EU sind. Daher muss die Heiratsurkunde, wenn sie nach der Hochzeit legalisiert werden soll, von drei verschiedenen Behörden gestempelt werden - zwei auf den Färöer Inseln und eine in Dänemark.

Das Standesamt Tórshavn schreibt vor, dass Sie Ihre Eheerklärung nicht früher als 4 Monate, jedoch mindestens 4 Wochen vor Ihrem Hochzeitstermin einreichen.

KL Marvin Justin . Elopement . 02.09.2023 . Photos 121 Getting Married in Denmark

Bildnachweis: Kristjan Løk - Copenhagen, Denmark

Heiraten in Dänemark

Eine auf den ersten Blick eher unscheinbare, aber dennoch perfekte Wahl für ein europäisches Elopement. 

Dieses großartige nordische Land hat Einiges zu bieten. 

Eine atemberaubende und doch idyllische Landschaft, überaus freundliche und großzügige Menschen, ein international ausgerichtetes Ehegesetz, das ausländische Paare auf wunderbare Weise willkommen heißt und ein unkompliziertes und schnelles Antragsverfahren. Wir finden, da müssen Sie gar nicht lange weiter suchen!

  • Reisepass oder EU-Personalausweis
  • Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, wenn Sie schon einmal verheiratet waren (falls zutreffend)
  • Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen Kinder (falls erforderlich)
  • Militärischer Erlass oder ein Schreiben des befehlshabenden Offiziers (gilt nur für Militärangehörige)
  • Dokumentation zum Nachweis der Beziehung – wird von den dänischen Behörden gefordert, um nachzuweisen, dass Sie in einer echten Beziehung leben
  • Eine unterzeichnete Wahrheitserklärung
  • Gültiges Visum oder Aufenthaltsgenehmigung (falls zutreffend)

Der Antrag auf Eheschließung muss bei der Familieretshuset (Agentur für Familienrecht) gestellt werden, der dänischen Behörde, die für die Bearbeitung der Anträge aller Personen zuständig ist, die in Dänemark heiraten möchten. 

Ihre Heiratsgenehmigung ist maximal 4 Monate gültig, bei Einschränkungen in Bezug auf das Visum kann die Gültigkeitsdauer auch kürzer sein. 

Nach Eingang Ihres Antrags bei der AFL muss dieser innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet werden.

Heiraten in Spanien

Spanien ist schon allein aufgrund des Wetters eine naheliegende Wahl - in den Sommermonaten ist es dort garantiert warm, und es stehen sowohl ländliche Gegenden als auch Küstenstädte oder Stadtzentren zur Auswahl. 

Die Spanier sind bekannt für ihre Liebe zum Essen und dafür, dass sie wissen wie man eine gelungene Party feiert - vielleicht genau das, was Ihnen für Ihre europäische Hochzeit vorschwebt! 

Lassen Sie uns einen Blick auf die bürokratischen Anforderungen und Abläufe werfen.

  • Antragsformular: Erhältlich beim Standesamt/Bezirksgericht
  • Gültiger Reisepass oder EU-Personalausweis Original und Kopie
  • Geburtsurkunde: Das Originaldokument, ausgestellt im Herkunftsland und nicht älter als 6 Monate.
  • Fe de vida y estado (spanische Lebens- und Personenstandsbescheinigung) Ausländische Staatsangehörige sollten sich beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft erkundigen, ob zusätzlich zur Personenstandsbescheinigung eine Bescheinigung über die Ehefähigkeit vorgelegt werden muss.
  • Scheidungs-/Annullierungs-/Sterbeurkunden (falls zutreffend)
  • Meldebescheinigung (Empadronamiento): Dieses Dokument erhalten Sie auf dem Rathaus der Gemeinde, in der Sie in den letzten 2 Jahren gewohnt haben. Darin müssen alle Wohnorte der letzten 2 Jahre aufgeführt sein.
    Ausländische Staatsangehörige, die sich nur vorübergehend in Spanien aufhalten oder weniger als zwei Jahre hier gelebt haben, können ihre spanische Adresse auch mit alternativen Dokumenten nachweisen, z. B. mit Rechnungen von Versorgungsunternehmen, Bankauszügen usw. Wenn Sie nicht in Spanien leben, müssen Sie diese Dokumente in Ihrem Wohnsitzland einholen.
  • Familienstammbuch (wenn Sie gemeinsame leibliche Kinder haben)
  • Aufgebot bestellen / Ankündigung: Die "Bestellung des Aufgebots" bezeichnet die öffentliche Ankündigung, dass ein Paar zu heiraten beabsichtigt.
  • Familienstandsbescheinigung 
  • Bescheinigung der Volljährigkeit: Ausländer unter 25 Jahren müssen zusätzlich eine vom Herkunftsland ausgestellte Volljährigkeitsbescheinigung vorlegen.  
  • Flüchtlinge müssen eine Akkreditierung der Generaldirektion der Polizei, des UNHCR oder der de la Cruz Roja oder der entsprechenden Behörden (mit den persönlichen Daten des Betreffenden) vorlegen, in der alle Bedingungen anerkannt werden.

Der Antrag muss bei Ihrem örtlichen Standesamt gestellt werden.

  • Wenn Sie beide ausländische Staatsbürger sind und keiner von Ihnen einen legalen Wohnsitz in Spanien hat, können Sie hier NICHT heiraten. Einer oder beide von Ihnen müssen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Spanien haben.
  • Um in Spanien zu heiraten, können Sie so vorgehen, als wären Sie spanische Staatsbürger, ODER Sie können das Antragsverfahren in Ihrem "Heimatland" entsprechend den dort geltenden Bestimmungen und Regeln absolvieren und anschließend die Genehmigung bei den spanischen Behörden vorlegen. 
  • Wenn Sie in einer kleineren Stadt heiraten wollen, könnten Sie auf Beamte treffen, die nicht so gut mit allen Vorschriften / Abläufen vertraut sind, wie es beispielsweise in einer größeren Stadt der Fall wäre. Dies kann den Prozess erheblich verzögern und frustrierend sein. 
  • Unter Umständen werden Sie zu einem Gespräch vorgeladen, um die "Echtheit" Ihrer Beziehung zu bestätigen.
  • Nach der Genehmigung wird Ihre Heiratserlaubnis (Certificado de Capacidad Matrimonial) wird für eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie dann heiraten.

Hier kommt einem spontan der Ausdruck "Gute Frage, nächste Frage" in den Sinn. Es gibt Städte und Ämter, in denen Sie mit langen Warteschlangen, nicht besonders hilfsbereiten oder sachkundigen Beamten oder mit Verzögerungen bei der Bearbeitung der Unterlagen konfrontiert sein könnten, während Sie in anderen Gegenden oft sehr schnell an die Reihe kommen.

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Bildnachweis: Elena Belevantseva - Frederiksberg, Denmark

Heiraten in Frankreich

Frankreich ist ein wunderschönes Land und hat zweifellos eine Menge zu bieten, wenn es um Hochzeitslocations geht. Französisch ist ja bekanntlich die Sprache der Liebe, das Wetter ist in der Regel warm (für manche Paare ein Muss) und es gibt herrliche Mittelmeerstrände, Weinberge und viele weitere Vorzüge. Was will man mehr?! Schauen wir uns doch einmal an, ob eine legale Heirat in Frankreich möglich ist, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, dort zu heiraten.

  1. Amtlicher Identitätsausweis (Original und Kopie)
  2. Adressnachweis
  3. Informationen über Ihre Trauzeugen (Mindestalter 18 Jahre, es werden mindestens 2 Zeugen benötigt, es können aber bis zu 4 sein)
  4. Geburtsurkunde, die nicht älter als 3 Monate ist (für französische Staatsbürger)
  5. Scheidungsurkunde (französische Staatsbürger benötigen eine Geburts- oder Heiratsurkunde + Anerkennungsvermerk) / Sterbeurkunde (falls zutreffend)
  1. Bescheinigung über im Ausland geltendes Recht (Certificat de coutume), erhältlich bei Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat
  2. Ehefähigkeitszeugnis (oder Ledigkeitsbescheinigung)
  3. Geburtsurkunde, die nicht älter als 6 Monate ist (für ausländische Staatsbürger)
  4. Nachweis, dass mindestens einer von Ihnen seit mindestens 30 Tagen einen rechtmäßigen Wohnsitz in Frankreich besitzt
  5. Scheidungs-/Sterbeurkunden früherer Ehen (falls zutreffend)

Der Antrag muss beim örtlichen Bürgermeisteramt (Mairie) gestellt werden.

Die Eheschließung muss in einer Stadt stattfinden, zu der zumindest ein Ehepartner eine dauerhafte Verbindung hat. Diese Verbindung zu einer Gemeinde kann aus folgenden Gründen bestehen:

  1. Heimatort oder Wohnsitz von mindestens einem der Partner
  2. Heimatort oder Wohnsitz eines Elternteils von mindestens einem der Partner

  • Das Bürgermeisteramt (Mairie) kann dann weitere Unterlagen anfordern und kann Sie sogar auffordern, sich an das Konsulat zu wenden, um weitere Unterlagen zu beschaffen. Welche Unterlagen dies sind, hängt von der jeweiligen Mairie ab.
  • Bei französischen Staatsbürgern können Sie auch eine "Attestation sur l'Honneur" vorlegen, eine eidesstattliche Erklärung, dass Sie ledig sind und heiraten dürfen.
  • Die Mairie wird dann Ihre Akte bearbeiten und ein Gespräch mit dem Paar führen ( sollten die Behörden es für nötig halten, können Sie eventuell getrennt befragt werden).
  • Die Mairie kann sich nicht weigern, einen Antrag zu bearbeiten, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden. Nur in sehr seltenen Fällen, in denen die Justiz eingreifen könnte, muss die Mairie eine andere Behörde (den Procureur de la République) benachrichtigen, die die Befugnis hat, dem Paar die Bearbeitung zu verweigern. Der Procureur hat dann 15 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob das Paar heiraten darf oder nicht.
  • Sie müssen Ihre Unterlagen mindestens 2 Monate vor dem gewünschten Trautermin einreichen. 
  • Die offizielle Entscheidung der Mairie wird dann veröffentlicht und 10 Tage lang an der Tür des Standesamtes in der Mairie ausgehängt.
  • Während dieser 10 Tage dürfen Sie noch nicht heiraten. Erst nach Ablauf der 10 Tage können Sie mit der Mairie einen Termin für die Eheschließung vereinbaren, je nach deren Verfügbarkeit zu diesem Zeitpunkt.
  • Nachdem die Behörden Ihren Eheantrag genehmigt haben, müssen Sie innerhalb eines Jahres heiraten.

Heiraten in Deutschland

Auf den ersten Blick scheint Deutschland nicht unbedingt die erste Wahl für eine Hochzeit zu sein, aber tatsächlich ist Deutschland ein unglaubliches Land, das einige wunderschöne Orte und eine herrliche Landschaft zu bieten hat: atemberaubende Gebirgszüge, üppige Wälder und prachtvolle Schlösser, um nur einige zu nennen! Aber ist Heiraten in Deutschland ein leichtes Unterfangen? Finden wir es heraus.

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder ein anderer amtlicher Identitätsnachweis (mit Lichtbild) 
  • Geburtsurkunde (im Original)
  • Meldebescheinigung oder ein ähnliches Dokument (aus dem hervorgeht, dass Sie sich seit mindestens 21 Tagen ununterbrochen in Deutschland aufhalten), das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 14 Tage ist
  • Bescheinigung der Meldebehörde des Zweitwohnsitzes.. *Dies gilt nur, wenn Sie Ihren Antrag nicht bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes einreichen. 
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder (falls zutreffend)
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil / Sterbeurkunde des früheren Ehegatten und alle erforderlichen Beglaubigungen/Legalisisationen (falls zutreffend)
  • Antragsformular & Fragebogen des Standesamtes 
  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder ein anderer amtlicher Identitätsnachweis mit Lichtbild. (Ausländische Staatsangehörige, deren Staatsangehörigkeit nicht im amtlichen Identitätsnachweis angegeben ist, müssen ihre Staatsangehörigkeit durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Herkunftslandes nachweisen).
  • Gültiges Visum oder Aufenthaltstitel (falls zutreffend) 
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde – für Personen mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis (keine reguläre Meldebescheinigung). Diese sollte Angaben zum Familienstand, zur Staatsangehörigkeit und zum Wohnort enthalten. Beachten Sie, dass dies abweichen kann, wenn das Standesamt und das Einwohnermeldeamt zur selben Gemeinde gehören.
  • Ehefähigkeitszeugnis (ein Dokument, das bestätigt, dass einer Eheschließung aus rechtlicher Sicht nichts im Wege steht)
  • Einkommensbescheinigung (Einkommensnachweis)
  • Etwaige Übersetzungen müssen professionell ins Deutsche übersetzt werden (falls zutreffend)
  • (falls erforderlich) Erforderliche Beglaubigungen / Legalisationen (falls zutreffend)

Bei Ihrem örtlichen Standesamt.

  • Wenn einer der Partner oder beide Ausländer sind, schickt das Standesamt nach Prüfung aller Dokumente diese an das Gericht. Dort werden sie dann erneut geprüft. 
  • Wenn das Gericht den Antrag genehmigt, stellt es eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" aus. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen, und Sie dürfen erst heiraten, wenn diese Bescheinigung vorliegt. 
  • Das "Ehefähigkeitszeugnis" ist sechs Monate lang gültig und erlaubt es Ihnen, während dieses Zeitraums in Deutschland zu heiraten.
  • Sobald Ihr Antrag auf Eheschließung genehmigt ist, müssen Sie in einem der Trausäle des Standesamtes heiraten. Hinweis: Die Eheschließung muss nicht unbedingt in dem Standesamt stattfinden, in dem der Antrag gestellt wurde, Sie können für Ihre Trauung auch ein anderes Standesamt wählen.  

Und damit wären wir beim bürokratischen Teil einer Hochzeit, für den Deutschland so berühmt-berüchtigt ist. Neben der langen Liste von Dokumenten, die von jeder Hälfte des Paares benötigt werden, ist auch der Zeitrahmen, in dem die Behörden in Deutschland den Antrag eines Paares auf Eheschließung bearbeiten, sehr lang. Dieser beträgt mindestens zwei Monate, ist aber oft viel länger, denn wenn einer oder beide Antragsteller Ausländer sind (d.h. keine deutschen Staatsbürger), werden alle Dokumente zweimal geprüft - einmal vom Standesamt und dann noch einmal vom Gericht. 

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Bildnachweis: Cedric Vincent - Frederiksberg, Denmark

Heiraten in Irland

Irland ist ein Land, das auf Anhieb ein Gefühl von zeitloser Romantik hervorruft. Die Landschaft ist wild, die Städtchen sind bezaubernd und die Städte modern. Und sie alle versprühen jenen märchenhaften Charme, den sich viele Paare wünschen und der Irland zu einer ausgezeichneten Wahl für ein Elopement macht. Lassen Sie uns herausfinden, wie leicht man dort heiraten kann und wie lange es möglicherweise dauern könnte.

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde (Original und Kopie)
  • AdressnachweisOriginal und Kopie (nicht älter als 3 Monate)
  • Ihre Personal Public Number (PPS), ähnlich der deutschen Sozialversicherungsnummer (nur für irische Staatsbürger / Einwohner)
  • Scheidungsurkunde / Annullierungspapiere (falls zutreffend). Sie müssen das Original oder eine beglaubigte Kopie sowie eine Fotokopie zusammen mit allen relevanten Beglaubigungen vorlegen. 
  • Falls Sie schon einmal verheiratet waren und diese Ehe durch den Tod Ihres früheren Ehepartners beendet wurde, müssen Sie sowohl die Heiratsurkunde im Original als auch die Sterbeurkunde vorlegen. Die Originale und Fotokopien müssen zusammen mit allen relevanten Beglaubigungen / Legalisationen versehen sein. 
  • Aktueller Nachweis Ihres Einwanderungsstatus
    • Flüchtlings- / Asylausweis, ausgestellt vom Justizministerium (falls zutreffend)
  • EU-ID-Karte (für EU-Bürger, die im Besitz einer solchen Karte sind) 
  • Übersetzungen aller Dokumente, die nicht in englischer oder irischer Sprache verfasst sind
    • Allen amtlichen Dokumenten, die von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, muss ein mehrsprachiges Standardformular beigefügt sein (MSF). (MSF)
  • Apostille oder Schreiben Ihrer Botschaft zur Bescheinigung der Echtheit Ihrer Dokumente (gilt nur, wenn Sie außerhalb der EU geboren sind und keinen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen können)

Sie müssen Ihre Heiratsabsicht persönlich beim Standesamt anmelden. Bei diesem Termin unterschreiben Sie eine Erklärung, dass Ihnen kein rechtlicher Grund bekannt ist, der gegen eine Heirat spricht. Wird der Antrag genehmigt, händigt Ihnen der Standesbeamte ein Eheregistrierungsformular (Marriage Registration Form, MRF) aus. Das MRF erteilt Ihnen die Genehmigung oder Zulassung zur Eheschließung. Sie müssen dieses Formular dann an die Person aushändigen, die Ihre Trauung durchführen wird.

Sie werden automatisch zu einem Gespräch mit dem Standesbeamten eingeladen, wenn:

  • Sie EU-Bürger sind und einen Nicht-EU-Bürger heiraten 
  • Einer der Partner ein ausländischer Staatsangehöriger ist

Neben den oben aufgeführten amtlichen Dokumenten müssen Sie außerdem die folgenden Angaben machen:

  • Art der Trauung (z.B. standesamtlich oder kirchlich)
  • Name des Trauberechtigten
  • Bezeichnung und Adresse des geplanten Trauortes 
  • Name und Geburtsdaten Ihrer (zwei) Trauzeugen

Wenn Sie in Irland heiraten wollen (unabhängig davon, ob Sie irischer Staatsbürger oder ausländischer Staatsangehöriger sind), müssen Sie dem Standesbeamten Ihre Heiratsabsicht mindestens drei Monate vor dem Hochzeitstermin mitteilen, damit Ihre Anmeldung und Ihr Antrag auf Eheschließung bearbeitet werden können und alle erforderlichen Interviews etc. durchgeführt werden können.

Heiraten in Italien

Bella Italia ist wahrscheinlich einer der beliebtesten Zielorte für Paare, die bereits rechtskräftig verheiratet sind und die nun noch eine symbolische Zeremonie im Kreise ihrer Familie und Freunde feiern möchten. Italien punktet mit seinem warmen Wetter, köstlichem Wein, leckerem Essen, herrlichen Straßen und unzähligen weiteren atemberaubend schönen Orten. Aber wie läuft das, wenn man hier legal heiraten möchte? Im Folgenden erläutern wir die Anforderungen und Voraussetzungen. 

  • Reisepass (oder EU-ID-Karte für EU-Bürger)
  • Geburtsurkunde 
  • Nulla Osta (Ehefähigkeitszeugnis)
  • Scheidungsurteil / Sterbeurkunde (falls zutreffend) 
  • Veröffentlichung des Aufgebots (pubblicazioni di matrimonio) – erforderlich, wenn einer oder beide Partner ihren Wohnsitz in Italien haben
  • Geburtsurkunden bei Nicht-EU-Bürgern mit Apostille
  • Visum oder Aufenthaltsgenehmigung (falls zutreffend)
  • Nulla Osta (Ehefähigkeitszeugnis) - wird entweder von Ihrer Botschaft / Ihrem Konsulat oder in einigen Fällen von der zuständigen Behörde Ihres Heimatlandes ausgestellt.  Sowohl das Dokument als auch alle Übersetzungen ins Italienische müssen vollständig legalisiert sein, idealerweise mit einem Apostille-Stempel oder vom italienischen Konsulat.
  • Eine eidesstattliche Versicherung, dass einer rechtmäßigen Eheschließung nichts im Wege steht (Atto Notorio) - Dies gilt nur, wenn keiner der beiden Partner seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Italien hat und daher die Veröffentlichung des Aufgebots nicht stattfinden kann.

Beim örtlichen Standesamt. 

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen ausdrücklich für eine standesamtliche und nicht für eine kirchliche Trauung gelten. 

Wenn einer oder beide Brautleute kein Italienisch sprechen, ist die Anwesenheit eines Übersetzers zwingend erforderlich.

Die Beschaffung der Nulla Osta bei der Botschaft/beim Konsulat kann zeitaufwändig sein. 

Wenn einer der Partner in Italien wohnt, wird das Aufgebot 11 Tage lang öffentlich ausgehängt. Während dieser Zeit kann jeder, der Einwände gegen die Eheschließung hat, formell Einspruch gegen die Durchführung der Hochzeit erheben. 

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Bildnachweis: Martina Lanotte - Kopenhagen, Dänemark

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Bildnachweis: Elena Belevantseva - Frederiksberg, Dänemark

Heiraten in Island

Island versprüht zweifellos diesen wilden Charme, den sich viele Paare für ihr europäisches Elopement wünschen. Es gehört zu Europa und seine Entstehung aus einem (immer noch sehr aktiven) Vulkan, verleiht ihm eine ganz eigene Art von Magie. Dies ist ein weiterer Ort, an dem viele bereits standesamtlich verheiratete Paare eine zweite, eher symbolische Zeremonie abhalten. 

  • Reisepässemit beigefügter notarieller Beglaubigung.
  • Geburtsurkundenmit beigefügter notarieller Beglaubigung.
  • Ehefähigkeitszeugnisdarf am Tag der Hochzeit nicht älter als 12 Wochen sein und muss mit einem Apostille-Stempel legalisiert sein (oder eine andere Art der Beglaubigung, wo keine Apostille verfügbar ist) 
  • Rechtskräftige Scheidungsunterlagen / Sterbeurkunden einschließlich aller erforderlichen Legalisationen / Beglaubigungen (falls erforderlich)
  • Hjónavígsluskýrsla-Formulardas spätere Eheregister
  • Visum / Aufenthaltsgenehmigung (falls erforderlich))
  • Flugticket / Reiseroute 
  • Reisepasskopie der "vertrauenswürdigen Person" 1 (Trauzeuge) (Mindestalter: 18 Jahre).
  • Reisepasskopie der "vertrauenswürdigen Person" 2 (Trauzeuge) (Mindestalter: 18 Jahre).

Beim nationalen Standesamt für Eheschließungen (in Reykjavik).

Island ist ein sehr teures Land, was für diejenigen, die eine schnelle und kostengünstige Heiratsmöglichkeit suchen, ein Hindernis darstellen könnte.

Sie müssen Ihren Antrag auf Eheschließung bei den isländischen Behörden spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Hochzeitstermin einreichen. Es wird jedoch empfohlen, dies viel früher zu tun, damit eventuelle Rückfragen oder zusätzliche Informationen eingeholt und bearbeitet werden können. 

Wo ist es in Europa am einfachsten, zu heiraten?

Denmark of course! 🙂

Nach genauerer Betrachtung der Abläufe und der Dokumente, die erforderlich sind wenn man als ausländisches Paar in einem Europäischen Land heiraten möchte, kann man abschließend sagen, dass es durchaus möglich ist, im Rahmen einer Elopement-Hochzeit im europäischen Ausland legal zu heiraten. Allerdings wird dies in den meisten der hier aufgeführten Länder nicht immer ganz einfach sein.

Nicht alle Paare sind problemlos in der Lage, Dokumente wie Geburtsurkunden und Ledigkeitsbescheinigungen im Original zu beschaffen, was häufig zu Komplikationen, Verzögerungen und letztlich zu Enttäuschungen führen kann. 

Man kann davon ausgehen, dass dies der Grund dafür ist, warum viele Webseiten zum Thema "Heiraten in Europa" darauf hinweisen, dass eine Elopement-Hochzeit eher eine zeremonielle als eine rechtliche Angelegenheit ist und dass man zuerst "legal" heiraten sollte. 

Dies trifft jedoch nicht auf JEDES Land zu. Bei näherer Betrachtung der aufgeführten erforderlichen Dokumente und der Abläufe wird schnell klar, warum Dänemark eines der Länder in Europa ist, in denen es am einfachsten ist zu heiraten und warum 20.000 Paare pro Jahr genau das tun. 

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Bildnachweis: Mike Sønderby Sørensen - Frederiksberg, Dänemark

Dänemarks unkomplizierte Bürokratischen Abläufe, die eigens für die Bearbeitung von Eheschließungsanträgen eingerichtete Behörde und deren schnelle Bearbeitungszeit sind für viele ausländische, internationale und multinationale Paare überaus attraktiv.

Darüber hinaus ist Dänemark ein wirklich cooler Ort - wenn wir das selbst so sagen dürfen. Freundliche & einladende Menschen, atemberaubende Landschaften, malerische Dörfer und Städte und natürlich jede Menge Hygge!

Dänemark ist ein wundervolles Land und eine wundervolle Wahl für eine Hochzeit. Eine, die Sie bestimmt nicht bereuen werden, da sind wir uns sicher. 

Erhalten Sie noch heute Ihre kostenlose Unterlagen-Checkliste und erfahren Sie mehr darüber, was genau Sie und Ihr Partner tun müssen, um in Dänemark zu heiraten. Wir können es kaum erwarten, von Ihnen zu hören!

Bitte beachten Sie, dass alle Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels (Oktober 2023) korrekt sind, sich die Verfahren, Anforderungen und Unterlagen jedoch im Laufe der Zeit ändern können. Spätere Änderungen sind in diesem Artikel möglicherweise nicht berücksichtigt.

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