Die erforderlichen Dokumente für eine Eheschließung in Dänemark sind für die meisten recht unkompliziert und einfach zu beschaffen. Es gibt da jedoch ein großes ABER...
Alle Anträge auf Eheschließung müssen über die dänische Agentur für Familienrecht (kurz: AFL) gestellt werden. Die AFL bemüht sich, alle Anträge innerhalb von 5 Arbeitstagen zu beantworten. Wenn Ihr Antrag jedoch auch nur den kleinsten Fehler enthält oder etwas fehlt, kann dies zu langen Verzögerungen führen – in der Hochsaison manchmal bis zu 6 Monaten.
Hinzu kommt, dass die für eine Eheschließung in Dänemark erforderlichen Dokumente stark variieren, je nachdem, woher Sie kommen, wo Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben, welchen Familienstand Sie haben und ob Sie Kinder haben oder nicht.
Dieser Leitfaden hilft Ihnen dabei, genau herauszufinden, welche Dokumente Sie als Paar für eine Eheschließung in Dänemark benötigen.
Erhalten Sie hier eine kostenlose und personalisierte Unterlagen-Checkliste von uns.
Lesen Sie weiter, um detaillierte Informationen zu jedem dieser Dokumente zu erhalten, hilfreiche Hinweise zu finden und zu erfahren, was von Ihnen bei der Einreichung dieser Unterlagen erwartet wird.
In der Regel müssen alle Paare die folgenden Dokumente für beide Partner vorlegen, um in Dänemark heiraten zu können.
Ein Reisepass ist das einzige „amtliche“ Dokument, das für alle erforderlich ist, oder – wenn Sie aus einem EU-/Schengen-Land (außer Irland) kommen – ein EU-Personalausweis.
Um in Dänemark heiraten zu können, müssen Ihre Reisepässe folgende Bedingungen erfüllen:
**Wenn Ihr Reisepass noch weniger als vier Monate gültig ist, wird die Dauer des Ehefähigkeitszeugnisses (Prøvelsesattest), d. h. die Frist, die Ihnen für die Eheschließung in Dänemark gewährt wird, entsprechend befristet.
Die Wahrheitserklärung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das Sie und Ihr Partner unterzeichnen müssen.
Mit der Unterzeichnung der Wahrheitserklärung geben Sie eine rechtsverbindliche Erklärung ab, dass alle Angaben in Ihrem Antrag auf Eheschließung wahrheitsgemäß und korrekt sind und dass Ihre begleitenden Dokumente echt sind.
Falschangaben oder die Verwendung gefälschter Dokumente stellen eine Straftat dar und können mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Je nach Ihrer persönlichen Situation müssen manche Paare zusätzliche Dokumente vorlegen, wenn sie in Dänemark heiraten möchten. Diese Anforderungen können variieren - auch hier kommt es wieder auf die jeweiligen persönlichen Umstände an...
Nachstehend finden Sie eine Liste der zusätzlichen Dokumente, die Sie für die Eheschließung in Dänemark eventuell vorlegen müssen, sowie Hinweise zu den einzelnen Dokumenten.
Welche Art von Visum benötigt man, um in Dänemark zu heiraten? Nun, darauf gibt es gleich mehrere Antworten, und manche Besucher brauchen überhaupt kein Visum!
Einen ausführlichen und detaillierten Überblick über Visa und die Regeln und Anforderungen für die Eheschließung in Dänemark finden Sie in unserem Artikel, der sich ausschließlich mit Visa befasst!
Eine Zusammenfassung der Anforderungen finden Sie hier (klicken Sie für weitere Informationen auf die einzelnen Punkte).
Solange das Visum am Tag Ihrer Hochzeit gültig ist, Sie die zulässige Aufenthaltsdauer nicht überschritten habenund es die Einreise nach Dänemark nicht ausdrücklich ausschließt, können Sie mit einem Schengen-C-Visum in Dänemark heiraten.
Wenn das Visum am Tag der Hochzeit gültig ist, Sie die 90/180-Regel bezüglich Reisen innerhalb des Schengen-Raums einhalten (falls zutreffend) und es nicht ausdrücklich Reisen nach Dänemark ausschließt, können Sie mit einem D-Visum heiraten.
Wenn einer oder beide Partner aus einem Land außerhalb der EU/des Schengen-Raums stammen und Sie in einem EU-/Schengen-Land wohnen, müssen Sie Ihre Aufenthalterlaubnis vorlegen.
Dabei kann es sich um eine Aufenthaltsgenehmigung für Dänemark selbst oder für ein anderes Schengen-Land handeln, aus dem die Einreise nach Dänemark ebenfalls erlaubt ist.
Wenn Sie beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis für ein anderes Schengen-Land haben, kann diese als eines der erforderlichen Dokumente für die Eheschließung in Dänemark dienen, auch wenn die Aufenthaltserlaubnis nicht für Dänemark selbst gilt. Das liegt daran, dass die meisten Aufenthaltstitel, die innerhalb des Schengen-Raums ausgestellt werden, die uneingeschränkte Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums ermöglichen.
Wenn Sie oder Ihr Partner schon einmal verheiratet waren, muss diese frühere Ehe rechtswirksam beendet sein, bevor Sie in Dänemark heiraten können.
Das bedeutet, dass Sie entweder ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (oder eine Scheidungsurkunde) oder eine Sterbeurkunde vorlegen müssen, um zu beweisen, dass die frühere Ehe rechtskräftig beendet ist und Sie somit erneut heiraten können.
Es ist sehr wichtig, hier korrekt vorzugehen, denn wenn Sie nicht in der Lage sind, ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (oder eine Scheidungsurkunde) oder eine Sterbeurkunde vorzulegen, kann dies dazu führen, dass Sie überhaupt nicht heiraten können!
Scheidungsdokumente können sehr komplex sein. Das liegt daran, dass jedes Land (und in den USA jeder Bundesstaat) eine andere Version eines rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses ausstellt und dass es unterschiedliche Verfahren für die Ausstellung eines „ endgültigen“ Beschlusses gibt.
Man sollte also daran denken, dass (aus der Sicht der AFL) die Scheidung in der Regel erst dann als rechtskräftig gilt , wenn sie von einem Richter ausgesprochen und unterschrieben wurde, ganz gleich, wo auf der Welt das offizielle Scheidungsurteil erlassen wurde.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Fällen mit Komplikationen bezüglich Sterbe- und Scheidungsurkunden aus der ganzen Welt bearbeitet und behoben, und wir helfen Ihnen, gleich beim ersten Anlauf alles richtig zu machen.
Wenn Sie und Ihr Partner gemeinsam leben und rechtmäßig unter derselben Adresse gemeldet sind, müssen Sie dies im Rahmen Ihres Heiratsantrags bei den dänischen Behörden nachweisen.
Wir beraten Sie gerne darüber, welche Arten von Dokumenten akzeptiert werden..
Eine Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt eines Kindes bestätigt und dokumentiert.
Wenn Sie und Ihr Partner gemeinsame Kinder haben (d. h. wenn Ihre beiden Namen in der Geburtsurkunde stehen), dann zählt die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Ihrer Kinder zu den erforderlichen Dokumenten für eine Heirat in Dänemark.
Wenn in der Geburtsurkunde der Vater nicht aufgeführt ist, können zusätzliche Informationen zum Nachweis der Vaterschaft wie eine Vaterschaftsanerkennung, ein DNA-Test usw. akzeptiert werden.
Wenn Sie, Ihr Partner oder beide dem Militär angehören und in einem Schengen-Land stationiert sind, benötigen Sie entweder die Erlaubnis Ihres befehlshabenden Offiziers oder eines militärischen Vorgesetzen, bevor Sie in Dänemark heiraten können!
Wenn Sie ein Zivilist sind, der für das Militär in einem Schengen-Land arbeitet, müssen Sie in diesem Fall Ihren SOFA-Stempel vorlegen.
Dieser wird benötigt, um den legalen Aufenthalt innerhalb des Schengen-Raums nachzuweisen, ohne dass ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist.
Die dänische Agenturfür Familienrecht sucht aktiv nach Paaren, die eine sogenannte Scheinehe eingehen – das ist eine Ehe, die nur zu dem Zweck geschlossen wird, durch die Eheschließung Aufenthaltsrechte in der EU zu erlangen.
Um festzustellen, ob Paare in einer echten Beziehung leben, möchten die dänischen Behörden einen „Beweis” für Ihre Partnerschaft sehen. Je nach Ihrer Situation müssen Sie daher wahrscheinlich Nachweise für Ihre Beziehung vorlegen, die den gesamten Zeitraum Ihrer gemeinsamen Zeit als Paar dokumentieren.
Wenn diese Informationen nicht ausreichen, werden Sie mit Sicherheit aufgefordert, weitere Informationen vorzulegen, oder Sie können sogar zu einem persönlichen Gespräch gebeten werden!
Wir nutzen unsere langjährige Erfahrung, um dafür zu sorgen, dass Ihr Beziehungsnachweis perfekt ist!
Die dänische Agentur für Familienrecht muss in der Lage sein, Ihre Dokumente zu lesen, bevor sie Ihren Heiratsantrag genehmigen kann.
Daher kann es erforderlich sein, bestimmte Dokumente professionell übersetzen zu lassen, bevor Sie diese zusammen mit Ihrem Antrag einreichen
Die dänische Regierung akzeptiert Dokumente, die in den folgenden Sprachen verfasst sind:
Wenn Ihre Dokumente also in einer anderen Sprache als den oben genannten verfasst sind, müssen Sie sie vor der Einreichung professionell in eine dieser Sprachen übersetzen lassen.
Die Legalisation von Dokumenten – in einigen Ländern auch als Beglaubigung bekannt – ist ein Verfahren, mit dem bestätigt und überprüft wird, dass ein wichtiges Dokument legal und echt ist, damit es ordnungsgemäß anerkannt und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.
Einige der für die Eheschließung in Dänemark erforderlichen amtlichen Dokumente, die von einem anderen Land ausgestellt wurden, müssen unter Umständen legalisiert werden, bevor sie zur Unterstützung Ihres Heiratsantrags vorgelegt werden können.
Einer der häufigsten - und dennoch leicht zu vermeidenden - Gründe für die Verzögerung oder Ablehnung von Anträgen auf Eheschließung in Dänemark sind fehlende Beglaubigungen.
In der Regel müssen Sterbeurkunden, rechtskräftige Scheidungsurteile und Scheidungsurkunden legalisiert werden. Beachten Sie, dass nicht alle Sterbe-und Scheidungsurkunden legalisiert werden müssen. Dies hängt ganz davon ab, wo die Dokumente ursprünglich ausgestellt wurden.
Manchmal verlangen die dänischen Behörden, dass auch andere Dokumente legalisiert werden, aber das kommt eher selten vor.
Dieses Dokument (kurz 11b) ist nur erforderlich, wenn Sie ODER Ihr Partner (aber nicht beide) einen ständigen Wohnsitz in Dänemark haben oder die dänische Staatsbürgerschaft besitzen und der andere Partner kein EU-Bürger ist.
In diesem Fall müssen Sie eine Erklärung lesen und unterschreiben, in der Sie bestätigen, dass Sie die dänischen Vorschriften zur Familienzusammenführung kennen. Dies wird als 11b-Erklärung bezeichnet.
Eine unterzeichnete Vollmacht ermächtigt eine Drittpartei, in der Regel eine dänische Heiratsagentur, Ihnen bei Ihrem Antrag auf Eheschließung zu helfen und in Ihrem Namen und mit Ihrer Erlaubnis zu sprechen und zu handeln.
Wir von GMiD stellen Ihnen dieses Formular zur Unterschrift zur Verfügung.
Wir benötigen dieses Dokument, um Ihren Antrag auf Eheschließung einreichen zu können, über den Status Ihres Antrags auf dem Laufenden zu bleiben, in Ihrem Namen mit der AFL zu kommunizieren und zu interagieren und schließlich Ihren Hochzeitstermin im Rathaus zu reservieren.
In der Regel* ist es in Dänemark nicht erforderlich, im Rahmen Ihres Antrags auf Eheschließung eine Geburtsurkunde vorzulegen.
*Seit der Gründung der AFL im Jahr 2019 wurden wir hier bei GMiD nur einmal gebeten, für 1 Person eine Geburtsurkunde im Original vorzulegen. Das ist 1 Anfrage in 5 Jahren!
Diese Anfrage bezog sich speziell auf ein Scheidungsdokument, bei dem im Rahmen des Scheidungsverfahrens dieses Landes die Scheidung erst dann als rechtskräftig gilt, wenn sie in der Geburtsurkunde vermerkt ist. Das betreffende Land war Tunesien.
Ledigkeitsbescheinigungen sind seit 2019 für fast alle Paare als notwendige Voraussetzung für eine Eheschließung in Dänemark abgeschafft worden.
Es gibt jedoch einige sehr seltene Fälle, in denen eine Ledigkeitsbescheinigung verlangt werden kann. WENN dies notwendig ist, wird sie zusammen mit Ihren Scheidungspapieren vorgelegt, um nachzuweisen, dass die Scheidung rechtskräftig ist*.
*Dies wurde nur in Fällen verlangt, in denen die Scheidungspapiere nicht ausdrücklich besagen, dass die Scheidung rechtskräftig ist, und ist für 99,9 % der Paare keine Voraussetzung.
Ja, es ist definitiv möglich, in Dänemark mit einem Touristenvisum zu heiraten.
Sie benötigen für eine Eheschließung in Dänemark weder die dänische Staatsbürgerschaft noch müssen Sie einen Wohnsitz in Dänemark haben.
Sie benötigen für eine Eheschließung in Dänemark weder die dänische Staatsbürgerschaft noch müssen Sie einen Wohnsitz in Dänemark haben.
Es ist kein Problem, wenn Sie ein Visum oder eine Genehmigung haben oder Ihre visumfreien Tage nutzen. Solange Sie legal in das Land einreisen, können Sie in Dänemark heiraten.
Wenn einer der/oder beide Partner schon einmal rechtmäßig verheiratet waren
Wenn Sie und/oder Ihr Partner in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben
In Dänemark ist es nicht möglich, eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine gesetzliche Ehe umzuwandeln oder "hochzustufen".
Wenn Sie und/oder Ihr Partner zuvor in einer religiösen, aber nicht rechtsgültigen Ehe gelebt haben
Um in Dänemark ohne Probleme heiraten zu können, ist es sehr wichtig, dass Sie über die richtigen Scheidungspapiere oder eine Sterbeurkunde verfügen.
Die drei gängigsten Varianten, sich von einem früheren Ehepartner zu trennen, werden zwar oft als gleichwertig angesehen, werden aber juristisch sehr unterschiedlich bewertet:
Scheidung
Eine Scheidung ist die rechtlich anerkannte und endgültige Beendigung einer rechtsgültigen Ehe zwischen zwei Partnern.
Annullierung
Annullierungen sind eher unüblich. Aus rechtlicher Sicht bedeutet eine Annullierung, dass eine Ehe annulliert oder für ungültig erklärt wird, so als hätte die Ehe nie wirklich stattgefunden.
Annullierungen sind ebenfalls rechtlich anerkannt und können in Ausnahmefällen anstelle einer Scheidung ausgesprochen werden, z. B. wenn einer der Partner bereits rechtmäßig mit einem anderen verheiratet war oder bei der Eheschließung falsche Angaben gemacht hat, um sich beispielsweise die Staatsbürgerschaft zu erschleichen.
Wenn Sie verheiratet waren und die Ehe rechtskräftig annulliert wurde, können Sie wieder heiraten.
Trennung
Eine Trennung ist nicht dasselbe wie eine Scheidung oder Annullierung, denn während einer Trennung sind die beiden Partner vor dem Gesetz immer noch miteinander verheiratet und können daher nicht erneut heiraten.
Eine Trennung kann Teil des Scheidungsverfahrens sein und kann dauerhaft oder vorübergehend sein. Wenn Sie und Ihr früherer Partner jedoch nur getrennt, aber nicht geschieden sind oder Ihre Ehe nicht annulliert wurde, dann können Sie zu diesem Zeitpunkt nicht wieder heiraten.
Eine Sterbeurkunde ist ein Dokument, das von den Behörden nach dem Tod einer Person ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis dafür, dass das Gesetz den Tod dieser Person anerkennt.
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes rechtmäßig mit der Person verheiratet waren, dient die Sterbeurkunde als Nachweis dafür, dass Sie nicht mehr rechtmäßig verheiratet sind und zu gegebener Zeit wieder heiraten können.
Bitte beachten Sie: In der Sterbeurkunde muss der andere Partner als der damalige Ehemann oder die damalige Ehefrau aufgeführt sein. Manche Sterbeurkunden enthalten diese Angaben nicht. In diesem Fall ist neben der Sterbeurkunde auch eine Kopie der Heiratsurkunde der früheren Ehe erforderlich.
Wenn Sie eine Sterbeurkunde oder eine Scheidungsurkunde als Teil der Voraussetzungen für die Eheschließung in Dänemark vorlegen müssen, kann es sein, dass Sie die Urkunde zunächst legalisieren lassen müssen.
Wir werden später noch ausführlicher darauf eingehen, was das bedeutet.
Wenn die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde jedoch in den USA, Kanada, Australien Neuseeland, der Türkei oder einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, kann sie so verwendet werden, wie sie ist.
Eine Ledigkeitsbescheinigung oder ein Ehefähigkeitszeugnis ist je nach Ausstellungsland unter verschiedenen Namen bekannt: In Dänemark heißt es „Civilstandsattest“ (Ledigkeitsbescheinigung), im Vereinigten Königreich „Certificate of No Impediment“ und in Deutschland „Ledigkeitsbescheinigung“. In 99,9 % der Fälle ist dieses Dokument NICHT erforderlich, um in Dänemark zu heiraten.
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