Die Antwort auf diese Frage hängt weitgehend davon ab, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen und wo sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Wichtig ist, dass jeder, der nach Dänemark kommt, um dort zu heiraten, legal einreisen muss, und das bedeutet für manche Paare, dass sie zunächst ein Visum beantragen müssen.
Doch nicht alle Visa sind gleich.
Darüber hinaus dürfen einige Personen ohne Visum nach Dänemark einreisen, müssen sich aber dennoch an die Regeln und Vorschriften bezüglich der zulässigen Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum halten.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Visum benötigen, um in Dänemark zu heiraten, dann empfehlen wir Ihnen zunächst einmal, diese wirklich hilfreiche Website der dänischen Regierung zu besuchen.
Dort sind sowohl die Länder aufgeführt, die ein Visum benötigen, als auch die Länder, die kein Visum für die Einreise nach Dänemark benötigen.
Die Webseite New to Denmark ist das offizielle Portal für ausländische Staatsangehörige, die Dänemark besuchen oder dort leben und arbeiten möchten.
Die gängigsten Schengen Visa, die Sie beantragen können, sind:
Das Schengen-Visum wird von der Behörde (dem Land) ausgestellt, in dem das Visum beantragt wurde. Wenn Sie z. B. ein Visum bei den deutschen Behörden beantragen, wird auf dem Visum Deutschland angegeben, es ermöglicht aber Reisen im gesamten Schengen-Raum.
Dies wird auf dem Visum ausdrücklich vermerkt, wie das Musterbeispiel zeigt:
Beispiel eines Schengen C-Visums - übernommen von Wikipedia
Hier können Sie sehen, dass das Visum in Deutschland / Deutschland / Allemagne ausgestellt wurde, wie ganz oben auf dem Visum angegeben. Direkt darunter befindet sich aber auch der Hinweis: Gültig für: Schengen Staaten.
Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass der Visuminhaber von den deutschen Behörden die Erlaubnis erhalten hat, mit diesem Visum den gesamten Schengen-Raum zu bereisen.
Ja!
Sie dürfen in Dänemark mit jeder Art von Visum heiraten, egal ob es sich um ein Touristen-, Studenten- oder Arbeitsvisum handelt - solange das Visum ein Schengen-Visum ist (und nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass die Einreise nach Dänemark nicht gestattet ist).
Das Touristenvisum ist das vermutlich am häufigsten genutzte Visum unter Paaren, die nach Dänemark kommen, um zu heiraten.
Doch unabhängig davon, welche Art von Visum Sie erhalten, sind darauf stets ganz bestimmte Informationen/Anweisungen vermerkt. Diese müssen sowohl vom Visuminhaber als auch von den Behörden, die das Visum prüfen, beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Visumbestimmungen eingehalten werden.
Die aufgeführten Informationen lauten in der Regel wie folgt:
Geltungsbereich
Wohin Sie mit diesem Visum reisen können (in welches Land)
Gültig ab
Das Datum, ab dem Ihr Visum gültig ist (d. h. das Datum, an dem Sie mit diesem Visum in das Land einreisen dürfen)
Gültig bis
Das Datum, an dem Ihr Visum abläuft (d. h. das Datum, an dem Sie das Land, für das das Visum gilt, verlassen müssen)
Visumkategorie
C- oder D-Visum (d. h. ob es sich um ein Visum für einen Kurz- oder Langzeitaufenthalt handelt)
Aufenthaltsdauer
Erlaubte Aufenthaltsdauer mit diesem Visum (Anzahl der Tage)
Anzahl der Einreisen
Wie oft Sie mit diesem Visum einreisen, ausreisen und wieder einreisen dürfen
Ausstellungsort
Die Stadt & das Land, in dem das Visum ausgestellt wurde
Ausstellungsdatum
Datum der Ausstellung des Visums
Name des Visuminhabers
Ihr Name
Hinweise
Hier werden alle spezifischen Informationen angegeben, die von Bedeutung sein könnten, z. B. ob das Visum zum Studium oder zur Arbeit dient.
Bitte beachten Sie, dass die Regeln von Visum zu Visum variieren. Lassen Sie uns daher einen Blick darauf werfen, wie sich diese Unterschiede im Detail darstellen:
Das C-Visum, auch bekannt als „Kurzaufenthaltsvisum“, erlaubt dem Visuminhaber, für einen genau festgelegten Zeitraum in den Schengen-Raum zu reisen, oft nur für kurze Zeiträume am Stück.
Es gibt C-Visa, die für nur 7 Tage ausgestellt werden, und solche für maximal 90 Tage (in 180 Tagen) - und alles dazwischen!
Einige C-Visa sind Visa für die einmalige Einreise - das bedeutet, dass der Inhaber des Visums nur einmal in den Schengen-Raum einreisen kann und sobald er den Schengen-Raum wieder verlässt, darf er nicht mehr mit diesem Visum einreisen.
Einige C-Visa sind Mehrfachvisa, d. h. sie können während der Gültigkeitsdauer ihres Visums beliebig oft in den Schengen-Raum einreisen, ausreisen und wieder einreisen (natürlich unter Einhaltung der Anzahl der Tage, für die das Visum erteilt wurde).
Es gibt Visa der Kategorie C, die eine lange Gültigkeitsdauer haben, und solche, die eine sehr kurze Gültigkeitsdauer haben.
Bei einigen Visa der Kategorie C greift die 90/180-Tage-Regel. Bitte beachten Sie dies bei der Einreise in den Schengen-Raum und bei Reisen innerhalb dieses Gebiets. Weitere Informationen über die 90/180-Tage-Regel finden Sie weiter unten.
Das D-Visum wird auch als „Visum für den längerfristigen Aufenthalt“ bezeichnet und ermöglicht dem Visuminhaber einen längeren Aufenthalt im Schengen-Raum, als das Visum der Kategorie C normalerweise erlauben würde.
Die meisten D-Visa haben eine sehr lange Gültigkeitsdauer, sind oft unbegrenzt gültig (Anzahl der erlaubten Aufenthaltstage) und erlauben die mehrfache Einreise.
Es verleiht ähnliche Rechte wie eine Aufenthaltsgenehmigung und ist ideal für Personen, die zum Beispiel in einem Schengen-Land studieren oder arbeiten möchten und sich daher längere Zeit hier aufhalten.
Beim D-Visum ist es sehr wichtig, sich an die 90/180-Tage-Regel zu halten, wenn man im Schengen-Raum unterwegs ist. Mehr über die 90/180-Tage-Regel erfahren Sie weiter unten.
WICHTIGER HINWEIS: Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie die Regeln Ihres Visums verstehen und sich entsprechend daran halten.
Wenn Sie beispielsweise aufgrund von Unklarheiten über die zulässige Aufenthaltsdauer innerhalb eines bestimmten Gültigkeitszeitraums zu lange bleiben, sind Sie selbst dafür verantwortlich. Dies wird von allen Schengen-Behörden sehr ernst genommen und negativ bewertet. Dies kann zu einem Bußgeld führen oder sogar dazu, dass Sie auf eine schwarze Liste gesetzt werden, so dass den Schengenraum in Zukunft nicht mehr frei bereisen können.
Die Stempel in Ihrem Reisepass sind wichtig, da sie beweisen, dass Sie Ihre zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum nicht überschritten haben - oder sie belegen, dass Sie dies getan haben!
Bei jeder Einreise in den Schengen-Raum wird ein datierter Stempel in Ihren Reisepass eingetragen. Ebenso wird bei jeder Ausreise ein datierter Stempel in Ihrem Reisepass vermerkt. Dies ist Ihre persönliche „Aufzeichnung“ der im Schengen-Raum verbrachten Zeit.
Wussten Sie, dass das Datum der Einreise und das Datum der Ausreise jeweils als 1 Tag auf die erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum angerechnet wird?!
Sie können den Visarechner verwenden, um die Anzahl der Tage zu ermitteln, die Sie für Ihre Reisen benötigen werden.
Total Duration
37 Days
Days remaining
55 Days
Date of exit
DD/MM/YYYY
Email me these results:
Sie werden alle Stempel in Ihrem Reisepass vorzeigen müssen (und gegebenenfalls auch Ihr Schengen-Visum oder Ihre Aufenthaltsgenehmigung, die von einem der Schengen-Länder ausgestellt wurde), um zu beweisen, dass Sie Ihre zulässige Aufenthaltsdauer nicht überschritten haben.
In manchen Fällen kann es auch erforderlich sein, einen früheren Reisepass und/oder eine frühere Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen.
Ist es möglich, in Dänemark zu heiraten, wenn Sie Ihre zulässige Aufenthaltsdauer überschritten haben und dies in Ihrem Reisepass und/oder Visum vermerkt ist?
Nun ja, tatsächlich kann dies ein Problem darstellen.
Die Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer, auch wenn sie schon länger zurückliegt, kann Ihre Chancen auf eine Genehmigung Ihres Antrags auf Eheschließung in Dänemark stark beeinträchtigen.
Das bedeutet nicht, dass es unmöglich ist, aber es wird die Sache definitiv erschweren und kann dazu führen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird.
Um es kurz zu machen: Sie werden nachweisen müssen, dass die Überschreitung der Aufenthaltsdauer entweder gerechtfertigt war oder mit der Zahlung einer Geldstrafe abgegolten wurde.
Um es kurz zu machen: Sie werden nachweisen müssen, dass die Überschreitung der Aufenthaltsdauer entweder gerechtfertigt war oder mit der Zahlung einer Geldstrafe abgegolten wurde.
Kurz gesagt:Die dänische Agentur für Familienrecht IST eine staatliche Einrichtung zur Bearbeitung von Anträgen, genau wie beispielsweise die Einwanderungsbehörde oder das Einwohnermeldeamt. Sie ist KEINE Vermittlungs- oder Beratungsorganisation.
Dies ist eine der am häufigsten angewandten Regeln für Besucher, die den Schengen-Raum bereisen, kann aber oft falsch interpretiert oder missverstanden werden.
Einfach ausgedrückt: Wenn die 90/180-Tage-Regel auf Sie zutrifft, bedeutet dies, dass Sie sich innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Wie Sie Ihre 90 Tage nutzen, liegt dabei ganz bei Ihnen ... Sie können für die vollen 90 Tagen einreisen, am 90. Tag ausreisen und dann 90 weitere Tage außerhalb des Schengen-Raums bleiben. Nach Ablauf dieser 90 Tage können Sie für weitere 90 Tage zurückkehren, und so weiter.
Wenn diese 90 Tage jedoch nicht am Stück im Schengen-Raum verbracht werden, was natürlich bei den meisten Reisenden der Fall ist, kann die 90/180-Tage-Regel kompliziert werden.
Man reist für kurze Zeit ein, z. B. für ein paar Tage, ein paar Wochen etc., reist ab und kommt dann in ein oder zwei Monaten für ein paar weitere Wochen oder Tage zurück usw. All diese Besuche summieren sich schnell, und wenn man regelmäßig in den Schengen-Raum reist, aber die Tage, die man hier verbringt, nicht genau überwacht, kann es sehr leicht passieren, dass man die 90 Tage überschreitet.
Es kann sich dabei um eine versehentliche Überschreitung handeln, ABER jede Überschreitung wird von den dänischen Behörden nicht positiv gesehen, und die AFL wird einen Heiratsantrag mit Sicherheit in Frage stellen und möglicherweise sogar ablehnen, wenn eine Überschreitung nicht ausreichend begründet werden kann.
Mit unserem Visa-Rechner können Sie überwachen, ob Sie die 90 Tage eingehalten haben, wie viel Zeit Sie im Schengen-Raum verbracht haben, wie viel Zeit Ihnen noch bleibt und wann Sie ausreisen müssen.
Kurz gesagt:Die dänische Agentur für Familienrecht IST eine staatliche Einrichtung zur Bearbeitung von Anträgen, genau wie beispielsweise die Einwanderungsbehörde oder das Einwohnermeldeamt. Sie ist KEINE Vermittlungs- oder Beratungsorganisation.
Es ist wichtig, dass Sie wissen, ob die 90/180-Tage-Regel für Sie gilt. Im Allgemeinen aber gilt sie für:
Kurz gesagt:Die dänische Agentur für Familienrecht IST eine staatliche Einrichtung zur Bearbeitung von Anträgen, genau wie beispielsweise die Einwanderungsbehörde oder das Einwohnermeldeamt. Sie ist KEINE Vermittlungs- oder Beratungsorganisation.
Nicht jeder, der nach Dänemark kommt, unterliegt der dänischen Visumspflicht!
Besucher aus einigen Ländern benötigen für die Einreise nach Dänemark überhaupt kein Visum; diese Personen werden in Dänemark als visumbefreit bezeichnet.
Kann man in Dänemark heiraten, wenn man von der Visumpflicht befreit ist? Ja, solange Sie Ihre zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum nicht überschritten haben.
Für die meisten visumbefreiten Besucher Dänemarks gilt, dass sie sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage in Dänemark aufhalten dürfen, wobei dies je nach Herkunftsland variieren kann.
Kurz gesagt:Die dänische Agentur für Familienrecht IST eine staatliche Einrichtung zur Bearbeitung von Anträgen, genau wie beispielsweise die Einwanderungsbehörde oder das Einwohnermeldeamt. Sie ist KEINE Vermittlungs- oder Beratungsorganisation.
This is Dies ist eine der am häufigsten angewandten Regeln für Besucher, die den Schengen-Raum bereisen, kann aber oft falsch interpretiert oder missverstanden werden.
Einfach ausgedrückt: Wenn die 90/180-Tage-Regel auf Sie zutrifft, bedeutet dies, dass Sie sich innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Wie Sie Ihre 90 Tage nutzen, liegt dabei ganz bei Ihnen ... Sie können für die vollen 90 Tagen einreisen, am 90. Tag ausreisen und dann 90 weitere Tage außerhalb des Schengen-Raums bleiben. Nach Ablauf dieser 90 Tage können Sie für weitere 90 Tage zurückkehren, und so weiter.
Wenn diese 90 Tage jedoch nicht am Stück im Schengen-Raum verbracht werden, was natürlich bei den meisten Reisenden der Fall ist, kann die 90/180-Tage-Regel kompliziert werden.
Man reist für kurze Zeit ein, z. B. für ein paar Tage, ein paar Wochen etc., reist ab und kommt dann in ein oder zwei Monaten für ein paar weitere Wochen oder Tage zurück usw. All diese Besuche summieren sich schnell, und wenn man regelmäßig in den Schengen-Raum reist, aber die Tage, die man hier verbringt, nicht genau überwacht, kann es sehr leicht passieren, dass man die 90 Tage überschreitet.
Es kann sich dabei um eine versehentliche Überschreitung handeln, ABER jede Überschreitung wird von den dänischen Behörden nicht positiv gesehen, und die AFL wird einen Heiratsantrag mit Sicherheit in Frage stellen und möglicherweise sogar ablehnen, wenn eine Überschreitung nicht ausreichend begründet werden kann.
Mit unserem Visa-Rechner können Sie überwachen, ob Sie die 90 Tage eingehalten haben, wie viel Zeit Sie im Schengen-Raum verbracht haben, wie viel Zeit Ihnen noch bleibt und wann Sie ausreisen müssen.
Kurz gesagt:Die dänische Agentur für Familienrecht IST eine staatliche Einrichtung zur Bearbeitung von Anträgen, genau wie beispielsweise die Einwanderungsbehörde oder das Einwohnermeldeamt. Sie ist KEINE Vermittlungs- oder Beratungsorganisation.
Der Schengen-Raum besteht [derzeit] aus 27 Mitgliedsstaaten. Dänemark ist eines dieser Mitgliedsländer. Eine vollständige Liste der Mitgliedsstaaten finden Sie hier.
Jedes dieser Länder (oder Staaten) hat zugestimmt, dass sie durch den Beitritt zum Schengen-Raum eine „weiche Grenze“ zwischen ihren benachbarten Schengen-Ländern haben werden.
Das bedeutet Reisefreiheit für die Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb des Schengen-Raums wohnen, d.h. sie können ohne Grenzkontrollen frei reisen.
Natürlich gibt es Ausnahmen von dieser Regel, und manchmal werden auf den Straßen zwischen den Ländern stichprobenartige Grenzkontrollen durchgeführt.
Der Schengen-Raum besteht [derzeit] aus 27 Mitgliedsstaaten. Dänemark ist eines dieser Mitgliedsländer. Eine vollständige Liste der Mitgliedsstaaten finden Sie hier. Eine vollständige Liste der Mitgliedsstaaten finden Sie hier.
Jedes dieser Länder (oder Staaten) hat zugestimmt, dass sie durch den Beitritt zum Schengen-Raum eine „weiche Grenze“ zwischen ihren benachbarten Schengen-Ländern haben werden.
Das bedeutet Reisefreiheit für die Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb des Schengen-Raums wohnen, d.h. sie können ohne Grenzkontrollen frei reisen.
Natürlich gibt es Ausnahmen von dieser Regel, und manchmal werden auf den Straßen zwischen den Ländern stichprobenartige Grenzkontrollen durchgeführt.
Der Schengen-Raum besteht [derzeit] aus 27 Mitgliedsstaaten. Dänemark ist eines dieser Mitgliedsländer. Eine vollständige Liste der Mitgliedsstaaten finden Sie hier. Eine vollständige Liste der Mitgliedsstaaten finden Sie hier.
Jedes dieser Länder (oder Staaten) hat zugestimmt, dass sie durch den Beitritt zum Schengen-Raum eine „weiche Grenze“ zwischen ihren benachbarten Schengen-Ländern haben werden.
Das bedeutet Reisefreiheit für die Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb des Schengen-Raums wohnen, d.h. sie können ohne Grenzkontrollen frei reisen.
Natürlich gibt es Ausnahmen von dieser Regel, und manchmal werden auf den Straßen zwischen den Ländern stichprobenartige Grenzkontrollen durchgeführt.
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Unser kostenloser Service für alle Paare, die eine Hochzeit in Dänemark in Erwägung ziehen und ein paar hilfreiche Informationen zu den ersten Schritten sowie zum Ablauf des Verfahrens benötigen: