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Legalisation mit Haager Apostille in Dänemark

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Wenn Sie in Dänemark heiraten,werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann einmal Ihren Familienstand nachweisen oder die rechtliche Gültigkeit Ihrer Ehe in einem anderen Land belegen müssen. Dies kann durch eine dänische Apostille erfolgen, eine Beglaubigung, die bescheinigt, dass Ihre Heiratsurkunde amtlich und authentisch ist.

Mit der Haager Apostille können in Dänemark ausgestellte Heiratsurkunden für die Verwendung im Ausland legalisiert werden.

Dies ist möglich, weil Dänemark zu den Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens gehört, die das vereinfachte Verfahren der registrierten Apostille gemäß dem Haager Übereinkommen anwenden.

Vielleicht sind Sie noch unsicher, ob Sie davon betroffen sind oder nicht, oder Sie möchten einfach nur wissen, wie Sie eine Apostille erhalten können - das dänische Beantragungsverfahren ist jedenfalls glücklicherweise recht einfach.

In diesem Leitfaden erfahren Sie die wichtigsten Details zur Legalisation mit der Haager Apostille und darüber, welchen Status Dänemark bei der Ausstellung der Apostille einnimmt. Darüber hinaus finden Sie hier auch Antworten auf die gängigsten Fragen zu diesem Thema. 

Häufig gestellte Fragen zur Legalisation mit Haager Apostille in Dänemark

Aber natürlich. 

Wir sind Spezialisten für alle Aspekte, wenn es darum geht, Paaren bei der Eheschließung in Dänemark zu helfen und können uns selbstverständlich auch um die Legalisierung Ihrer Heiratsurkunde mit der Haager Apostille kümmern.

Im Rahmen der dänischen Hochzeitszeremonie erhalten Sie Ihre internationale Heiratsurkunde, aber es ist üblich, dass internationale Paare diese für die Verwendung in anderen Ländern zusätzlich legalisieren lassen. Dies hängt ganz davon ab, ob Ihre örtliche Behörde eine Legalisierung wünscht oder nicht.

Hier können Sie unseren Apostille-Service als eigenständige Dienstleistung buchen.

Oder kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Fragen haben. 

Viele Paare fragen sich, warum sie eine Apostille benötigen, zumal Dänemark doch ein Land ist, dessen Eheschließungen weltweit als rechtsgültig anerkannt sind

Zwar hat jeder eine grundlegende Vorstellung von der Bedeutung des Begriffs "Legalisation", im konkreten Zusammenhang mit Ihrer Heiratsurkunde unterscheidet sich die Definition dieses Begriffs jedoch erheblich. 

Nach Ihrer standesamtlichen Trauung in Dänemark sind Sie rechtmäßig verheiratet, sowohl in Dänemark als auch in allen anderen Teilen der Welt! Als offizielles Dokument zum Nachweis hierfür erhalten Sie Ihre dänische Heiratsurkunde. 

Wenn Sie Ihre dänische Heiratsurkunde in einem anderen Land verwenden, wird sie jedoch als ausländisches Dokument betrachtet. Sie muss daher in das geeignete Format gebracht werden, damit sie auch nach den Gesetzen des jeweiligen Landes akzeptiert wird.

Das bedeutet, dass eine standardmäßige dänische Heiratsurkunde - für verwaltungstechnische Zwecke - nur in Dänemark selbst verwendet werden kann. In anderen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens benötigen Sie gegebenenfalls eine Legalisation Ihrer Heiratsurkunde mit der Haager Apostille. 

Dänemark ist ein Mitgliedstaat des Haager Übereinkommens, weshalb in Dänemark legalisierte Dokumente auch in jedem anderen Mitgliedsland der Haager Konvention verwendet werden können.

Wenn wir von der Legalisierung Ihrer Heiratsurkunde sprechen, bedeutet das nicht, dass Ihre Eheschließung dadurch zum ersten Mal legal wird; es bedeutet lediglich, dass eine Haager Apostille hinzugefügt wird, damit Ihre Urkunde auch außerhalb Dänemarks als rechtsgültiges Dokument anerkannt wird.

Die Legalisation mit Apostille ist das einzige Dokument, das Sie benötigen, um Ihre Ehe in Ländern, die Teil des Haager Apostille-Übereinkommens sind, nachzuweisen.

Eine vollständige Liste der Länder, die dem Haager Apostille-Übereinkommen angehören, können Sie hier einsehen.

In Ländern, die nicht Teil des Haager Apostille-Übereinkommens sind, gelten jedoch möglicherweise andere Bestimmungen und rechtliche Verfahren für die Legalisation von Heiratsurkunden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich bei den zuständigen Ämtern oder Behörden des betreffenden Landes zu erkundigen um herauszufinden, welche Vorschriften dort gelten.

Sie können diese Informationen üblicherweise auch bei der Botschaft des betreffenden Landes in Dänemark einholen, da dies generell eine häufige Frage an internationale Botschaften ist.

Bedauerlicherweise nein. 

Nur das Land, in dem Sie geheiratet haben, kann eine Haager Apostille für die Legalisation ausstellen. In Dänemark ausgestellte Heiratsurkunden müssen auch hier in Dänemark in eine Apostille umgewandelt werden. Auch aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Legalisation noch vor Ihrer Heimreise vornehmen zu lassen, auch wenn Sie sie zunächst noch nicht benötigen. 

Die Legalisation mit Apostille muss in dem Land erfolgen, in dem auch die ursprüngliche Heiratsurkunde ausgestellt wurde. Wenn Sie also in Dänemark geheiratet haben, muss die Apostille auch in Dänemark legalisiert werden.

Derzeit gehören dem Haager Apostille-Übereinkommen 118 Länder an. Dazu gehören die meisten Erstweltländer sowie eine beachtliche Anzahl von Entwicklungsländern. 

Eine vollständige, aktuelle Liste der Länder, die das Haager Apostille-Übereinkommen unterzeichnet haben, finden Sie hier.

Was ist das Haager Apostille-Übereinkommen?

Das Haager Apostille-Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag, der zwischen den Mitgliedstaaten des Abkommens geschlossen wurde. 

Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung darüber, wie ein Dokument, das in einem der Mitgliedsländer des Übereinkommens ausgestellt wurde, in jedem der anderen Mitgliedsländer rechtlich anerkannt werden kann.

Sobald das entsprechende Dokument für die Verwendung in allen übrigen Ländern des Haager Apostille-Übereinkommens beglaubigt wurde, wird es als Apostille bezeichnet.

Welche Länder sind Teil des Haager Apostille-Übereinkommens?

Derzeit gehören dem Haager Apostille-Übereinkommen 125 Länder an. Dazu gehören die meisten Erstweltländer sowie eine beachtliche Anzahl von Entwicklungsländern. 

Eine vollständige, aktuelle Liste der Länder, die das Haager Apostille-Übereinkommen unterzeichnet haben, finden Sie hier.

Albanien
Andorra
Antiqua and Barbuda
Argentinien
Armenien
Australien
Österreich
Aserbaidschan
Bahamas
Bahrain
Barbados
Weißrussland
Belgien
Belize
Bolivien
Bosnien und Herzegowina
Botswana
Brasilien
Brunei Darussalam
Bulgarien
Burundi
Kap Verde
Chile
China (Hongkong)
China (Macao)
Kolumbien
Cook-Inseln
Costa Rica
Kroatien
Zypern
Tschechische Republik
Dänemark
Dominica
Dominikanische Republik
Ecuador
El Salvador
Estland
Fidschi
Finnland
Frankreich
Georgien
Deutschland
Griechenland
Granada
Guatemala
Honduras
Hongkong
Ungarn
Island
Indien
Irland
Israel
Italien
Japan
Kasachstan
Korea
Kosovo
Kirgisische Republik
Lettland
Lesotho
Liberia
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Macao (China)
Mazedonien (FYR)
Malawi
Malta
Marshallinseln
Mauritius
Mexiko
Monaco
Mongolei
Montenegro
Marokko
Namibia
Niederlande
Neuseeland
Nicaragua
Niue
Norwegen
Oman
Panama
Paraguay
Peru
Philippinen
Polen
Portugal
Republik Moldau
Russische Föderation
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Samoa
San Marino
Sao Tome und Principe
Serbien
Seychellen
Slowakei
Slowenien
Südafrika
Spanien
Surinam
Swasiland
Schweden
Schweiz
Tadschikistan
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Tonga
Trinidad und Tobago
Tunesien
Türkei
Ukraine
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK)
Uruguay
Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Usbekistan
Vanuatu
Venezuela

Woher stammt die Bezeichnung "Apostille"?

Das Wort "Apostille" leitet sich von dem altfranzösischen Wort "annotation" ab, was so viel wie "Vermerk oder Erklärung" bedeutet. 

Dies hat seinen Ursprung wiederum im lateinischen Wort "Postilla". Postilla bedeutet "nachher, als nächstes oder danach", was der gleichen ursprünglichen Bedeutung entspricht wie das französische Wort "Apostille" selbst.

Was ist das Haager Übereinkommen?

Das Haager Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag, der von der Haager Konferenz ausgearbeitet und verabschiedet wurde. Es gibt eine ganze Reihe von Haager Übereinkommen und eine vollständige Liste finden Sie auf der Website der Haager Konferenz unter der Rubrik "Konventionen".

Das Apostille-Übereinkommen ist das 12. Haager Übereinkommen (einschließlich der Satzung der Haager Konferenz).

Was versteht man unter der Haager Konferenz?

Die Haager Konferenz ist eine internationale, zwischenstaatliche Organisation, die sich mit dem Bereich des internationalen Privatrechts befasst und dazu dient, eine Reihe von internationalen Konventionen und Protokollen für alle ihre Mitgliedsländer zu vereinbaren und zu verwalten. 

Die Haager Konventionen werden von der Haager Konferenz ausgearbeitet und beschlossen, die zu Sitzungen zusammenkommt und die Struktur einer internationalen Organisation hat, die den Interessen ihrer Mitglieder dient.

Wie kann ich meine dänische Heiratsurkunde legalisieren lassen?

Getting Married in Denmark übernimmt gerne für Sie die Legalisation mit Apostille, und wir legen allen unseren Paaren ans Herz, uns mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Natürlich können wir Ihnen aber auch helfen, wenn Sie in der Vergangenheit in Dänemark geheiratet haben und damals keine Apostille erhalten haben.

Erfahren Sie mehr über unseren Apostillen & Legalisierungsservice

Das dänische Antragsverfahren ist relativ simpel, und in der Regel erhalten Sie Ihre Dokumente auch recht schnell zurück, aber dennoch ist es immer ratsam, das Verfahren frühzeitig in die Wege zu leiten!

Wenn Sie noch mehr Informationen über Apostillen im Allgemeinen benötigen oder wir Ihnen weitere Fragen beantworten können, dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen ganz unverbindlich weiter.

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Unser kostenloser Service für alle Paare, die eine Hochzeit in Dänemark in Erwägung ziehen und ein paar hilfreiche Informationen zu den ersten Schritten sowie zum Ablauf des Verfahrens benötigen:

  • Sie beantworten uns 6 Fragen, die uns helfen, Ihre Situation und die Ihres Partners einzuschätzen 
  • Wir sagen Ihnen, ob es für Sie und Ihren Partner möglich ist, in Dänemark zu heiraten
  • Wir stellen Ihnen eine vorläufige Liste der erforderlichen Dokumente für die Eheschließung in Dänemark zur Verfügung
  • Wir klären alle Fragen, Bedenken oder Zweifel bezüglich der Eheschließung in Dänemark oder unserer Dienstleistungen